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Lexikon

Restwert-Leasingvertrag

Der voraussichtliche Marktwert des Fahrzeuges bei Vertragsende ist Grundlage für die Bestimmung des Restwertes und wird vertraglich von der Leasingbank festgelegt. Ist das Fahrzeug nach Vertragsende mit Mehrwert zu verkaufen, wird der Überschuss ganz oder teilweise an den Leasingnehmer vergütet. Ist es weniger wert, ist der Minderwert vom Leasingnehmer zu zahlen. Am Ende der Leasinglaufzeit liegt das Restwertrisiko beim Leasingnehmer. Der Leasinggeber behält sich oft ein Andienungsrecht vor. Damit muss der Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit das Leasingfahrzeug zum vereinbarten Preis kaufen.

Rückgabe des Leasingfahrzeugs

Nach Beendigung des Leasingvertrages hat der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug in einem einwandfreien Zustand, von der normalen Abnutzung abgesehen, an den Leasinggeber zurückzugeben. Die Fahrzeugrückgabe erfolgt meist an den Vertragshändler. Weist das Fahrzeug überdurchschnittlichen Verschleiß oder sonstige Schäden auf, muss der Leasingnehmer dafür aufkommen.