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Lexikon

Eigentum am Leasingfahrzeug

Das Eigentum am Leasingfahrzeug liegt bei der Leasingbank, die es aktiviert und abschreibt. Der Leasingnehmer des Fahrzeugs kann die Leasingraten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen, sofern es ein Firmenleasing ist. Die Leasingübernahme erfüllt die gleichen Voraussetzungen. Der Leasingnehmer ist auch nach der Übernahme eines bestehenden Pkw-Leasingvertrags Besitzer des Leasingfahrzeugs.

Endkunde ist Leasingnehmer

Ein Leasingnehmer kann einen Leasingvertrag als natürliche Person abschließen. Der sogenannte Privatkunde unterscheidet sich vom Firmenkunden. Kann ein Privatkunde eine Leasingübernahme durchführen? Die Übernahme eines bestehenden Kfz-Leasingvertrags kann auch durch eine natürliche Person erfolgen.