Lexikon
Laufzeit des Kfz-Leasingvertrages
Die Laufzeit eines Fahrzeug-Leasingvertrags richtet sich nach den steuerlichen Regelungen und dem wirtschaftlich Nutzungszeitraum des Pkw. Die Leasinglaufzeit ist die vertraglich festgelegte Dauer für die Gebrauchsüberlassung des Leasingfahrzeugs. Gemäß den Leasing-Erlassen können Leasingverträge während der Laufzeit nur in Sonderfällen aufgelöst werden können. Die Leasingübernahme stellt eine Möglichkeit dar, den Leasingvertrag zu übertragen.
Leasing
Das Wort Leasing (aus dem Englischen: to lease) hat die Bedeutung von vermieten bzw. verpachten. Unter Pkw-Leasing wird die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung von einem Fahrzeug gegen Entgelt verstanden. Die Grundlage ist immer ein Auto-Leasingvertrag, der zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber geschlossen wird.
Leasinggeber
Der Leasinggeber ist die Leasinggesellschaft. Als Eigentümerin des Leasingfahrzeugs, stellt sie es dem Leasingnehmer für die Leasinglaufzeit zur Verfügung. Ändert sich der Leasinggeber bei einer Leasingübernahme? Bei einer Leasingübernahme eines bestehenden Pkw-Leasingvertrags ändert sich die Leasingbank nicht. Der Übernahmevertrag wird mit dem bisherigen Leasinggeber geschlossen und somit der laufende Kfz-Leasingvertrag von einem anderen Leasingnehmer fortgeführt.
Leasingnehmer
Der Leasingnehmer ist der Vertragspartner des Leasinggebers und least das Leasingfahrzeug über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit. Er nutzt den Leasingwagen auf der Grundlage des Leasingvertrages und zahlt die Leasingraten für die Nutzungsrechte am Leasingfahrzeug. Leasingnehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Ändert sich der Leasingnehmer bei einer Leasingübernahme? Bei einer Leasingübernahme eines bestehenden Pkw-Leasingvertrags ändert sich der Leasingnehmer. Der Übernahmevertrag wird mit dem bisherigen Leasinggeber geschlossen. Der laufende Kfz-Leasingvertrag wird von einem anderen Leasingnehmer fortgeführt.